Allgemeine Geschäftsbedingungen

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AGB Kamera Express Rental GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kamera Express Rental GmbH

Kamera Express Rental GmbH

Neumarkt 32-34

50667 Köln

Telefonnummer: 0511-16653010

E-mail Adresse: rental@kamera-express.de

Vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benjamin Cornelisse

Handelsregister AG Köln HRB 114993

Mehrwertsteueridentifikationsnummer: DE342113103

Kamera Express Rental GmbH (im Folgenden: Kamera Express Rental) vermietet Equipment für Film- und Fernsehproduktionen und erbringt darüber hinaus Dienstleistungen (insbesondere Installationsarbeiten und Beratungsleistungen) für Geschäftskunden.

Artikel 1 Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über die Vermietung von Equipment für Film- und Fernsehproduktionen, Verkauf von Waren, Dienstleistungen sowie für alle Angebote, Offerten, Lieferungen und Leistungen, insbesondere Installationsarbeiten und Beratungsleistungen zwischen Kamera Express Rental sowie unseren Kunden.

1.2 Unser Leistungsangebot richtet sich an Kaufleute, Unternehmer und Verbraucher.

1.3 Einige Regelungen dieser AGB haben für den Kunden nur dann Geltung, wenn er Verbraucher i.S.v. § 13 BGB oder Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Der Kunde ist Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, wenn er die Leistungen von Kamera Express Rental zu einem Zweck in Anspruch nimmt, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 Erfolgt die Bestellung des Kunden über unsere deutschsprachige Website, ist ausschließlich die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Erfolgt die Bestellung über unsere niederländische Website, ist ausschließlich die niederländische Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich.

1.5 Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie zwischen Kamera Express Rental und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden.

1.6 Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig, anfechtbar und/oder unverbindlich erweisen, so bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen in vollem Umfang wirksam. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

1.7 Kamera Express Rental kann diese allgemeinen Bedingungen jederzeit unter Wahrung der Interessen der Kunden in zumutbarem Umfang ändern oder ergänzen. Über etwaige Änderungen wird Kamera Express Rental seine Kunden rechtzeitig in Kenntnis setzen. Sie werden wirksam, wenn der Kunde ihrer Geltung nicht binnen 4 Wochen seit dem Hinweis auf die Neufassung und/oder Änderung in Textform widerspricht. Kamera Express Rental muss den Kunden zusammen mit einer solchen Mitteilung über die Rechtsfolgen des Schweigens gegen diese Änderungen informieren. Der Kunde hat das Recht, solchen Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde, hat Kamera Express Rental das Recht, bestehende Vertragsverhältnisse mit dem Kunden aus wichtigem Grund zu beenden.

Artikel 2 Angebote, Auftragsannahme und Verträge

2.1 Angebote von Kamera Express Rental sind 14 Tage lang gültig und stehen - auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird - immer unter dem Vorbehalt der Annahme von Aufträgen oder Reservierungen des Kunden oder potenziellen Kunden durch Kamera Express Rental. Sofern nicht anders vereinbart, verpflichtet ein Angebot für eine bestimmte Mietdauer oder Leistungsmenge Kamera Express Rental nicht, einen Teil der angegebenen Dauer oder Menge zu einem anteiligen Teil des angebotenen oder bestätigten Preises zu liefern.

2.2 Kamera Express Rental ist nicht an offensichtliche (Rechen-) Fehler oder Irrtümer in seinen Angeboten, Kostenvoranschlägen oder anderen Mitteilungen gebunden. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Angaben auf der Website oder in Angeboten eine allgemeine Darstellung der Ausrüstung darstellen und von der Realität abweichen können.

2.3 Die Bestellung oder Auftragserteilung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar ein gegebenenfalls nach § 3 bestehendes Recht, die Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt. Kamera Express Rental behält sich ausdrücklich das Recht vor, Bestellungen, Aufträge und Reservierungen abzulehnen. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Kamera Express Rental kommt erst dann zustande, wenn Kamera Express Rental dem Kunden eine Reservierung, eine Bestellung oder einen Auftrag schriftlich (auch per Email) bestätigt, nachdem sie alle notwendigen Informationen vom Kunden erhalten hat.

2.4 Wird ein Vertrag mündlich geschlossen (was in der Regel nur bei kurzfristigen, geringwertigen Vermietungen von Geräten der Fall ist), gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Kamera Express Rental-Website aufgeführten Preise. Bestätigt Kamera Express Rental einen mündlichen Auftrag schriftlich, so gilt die Bestätigung als genaue Wiedergabe der mündlichen Vereinbarung, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich widersprochen.

2.5 Änderungen von bereits geschlossenen Verträgen binden Kamera Express Rental nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

2.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte aus einem Vertrag mit Kamera Express Rental ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Kamera Express Rental auf einen Dritten zu übertragen.

Artikel 3 Widerrufsrecht

3.1 Das Widerrufsrecht gilt nur für Kunden, die Verbraucher sind und nur, wenn diese eine Vertragserklärung (Auftrag/Bestellung) über den Onlineshop oder telefonisch aufgegeben haben. Kein Widerrufsrecht haben Kunden, die Unternehmer sind.

3.2 Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher/Besteller maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers/Verbrauchers zugeschnitten sind. (gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Für alle Produkte die aus von Kunden übermittelten Daten entstehen, mit einer wählbaren Größe, Ausstattung, Veredelung oder Detailgestaltung (individuelles Produkt) ist ein Recht zum Widerruf ausgeschlossen, da die erstellten Produkte nach den Vorgaben der Kunden individuell angefertigt werden.

3.3 Das Widerrufsrecht ist ferner ausgeschlossen bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern der Kunde die gelieferten Datenträger entsiegelt hat (gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 6 BGB).

3.4 Macht der Kunde als Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach Ziffer 1 Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.

3.5 Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Bei Beauftragung von Dienstleistungen beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Kamera Express Rental GmbH, Neumarkt 32-34, 50667 Köln, Telefon: 0511-16653010, E-Mail Adresse: rental@kamera-express.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

(1) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Bei der Bestellung von Waren oder Mietverträge über Ausrüstungsgegenständen können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren bzw. die Mietgegenstände wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren bzw. Mietgegenstände an die oben genannte Adresse zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren bzw. Mietgegenstände unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren bzw. Mietgegenstände vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

(2) Haben Sie verlangt, dass bei der Beauftragung von Dienstleistungen diese während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

- Ende der Widerrufsbelehrung -

Art. 4 Vermietung von Ausrüstung

4.1 Alle dem Kunden vermieteten oder zur Verfügung gestellten Ausrüstungsgegenstände und/oder andere Ausrüstungsgegenstände, einschließlich Zubehör, Lizenzen und Speicherkarten von Kamera Express Rental (im Folgenden zusammenfassend "Ausrüstungsgegenstände" genannt) bleiben unveräußerlich Eigentum von Kamera Express Rental. Der Kunde ist verpflichtet, die Ausrüstung von Kamera Express Rental sorgfältig zu behandeln und ist nur berechtigt, die Ausrüstung unter Beachtung der geltenden technischen Vorschriften, an den dafür vorgesehenen Orten gemäß Vereinbarung und/oder den Anweisungen von Kamera Express Rental und den Bedienungsanleitungen der Hersteller der Ausrüstung persönlich zu nutzen. Der Kunde darf die Geräte von Kamera Express Rental nicht verändern oder die darauf angebrachten Etiketten oder Logos entfernen.

4.2 Der Kunde darf keine Teile der Geräte verändern oder reparieren und keine andere als die von Kamera Express Rental vorgeschriebene Software verwenden. Dem Kunden steht es frei, das Gerät rechtzeitig zu besichtigen und etwaige Mängel zu rügen.

4.3 Die Untervermietung an Dritte und/oder die Weitervermietung ist ausdrücklich untersagt. 

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missverständnisse über das Eigentum von Kamera Express Rental an den Geräten zu verhindern. 

4.5 Kamera Express Rental vermietet seine Geräte pro Zeitraum von 24 Stunden oder pro Werktag. Bei einer Mietdauer von 24 Stunden sorgt der Kunde dafür, dass die Ausrüstung innerhalb von 24 Stunden nach der Abholung an einem unserer Standorte zurückgegeben wird. Bei einer Vermietung pro Turnustag kann der Kunde die Ausrüstung ab 16:00 Uhr am Tag vor dem Turnustag bei Kamera Express Rental abholen und bis 11:00 Uhr am Tag nach dem Turnustag zurückgeben.

4.6 Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur mit Zustimmung von Kamera Express Rental möglich. Der auf der Website angegebene Preis für jeden zusätzlichen Miettag gilt für die verlängerte Mietdauer. 

4.7 Bei verspäteter Rückgabe wird neben der Entschädigung für den/die zusätzlichen Miettag(e) der auf der Website angegebene Strafbetrag von der Kaution abgezogen. Falls Kamera Express Rental Kurierkosten entstehen, weil der Kunde die Ausrüstung verspätet zurückgibt, gehen diese zu Lasten des Kunden. Im Falle einer nicht erfolgten Rückgabe ist der Kunde verpflichtet (neben der Rückerstattung der zusätzlichen Miettage und des Strafbetrages), Kamera Express Rental durch die Erstattung des Neupreises der Ersatzgeräte zu entschädigen.

4.8 Kamera Express Rental ist nicht verpflichtet, Geräte zur Verfügung zu stellen, bevor der Kunde die vereinbarte Kaution und die Gebühr für die Mietdauer bezahlt hat und Kamera Express Rental zusätzliche Daten zur Verfügung gestellt hat, falls Kamera Express Rental diese verlangt. Bei diesen zusätzlichen Daten handelt es sich überwiegend um eine Ausweiskopie, eine Meldebestätigung und sonstige Unterlagen, anhand derer Kamera Express Rental die Bonität des Kunden überprüfen kann. Kamera Express Rental ist berechtigt, etwaige Forderungen gegen den Kunden mit der Kaution zu verrechnen. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist und das Gerät in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben hat, wird Kamera Express Rental die Kaution innerhalb von 4 Werktagen zurückzahlen.  

4.9 Die Rückgabe der vermieteten Ausrüstung an Kamera Express Rental und der Gefahrenübergang auf Kamera Express Rental erfolgt durch Unterzeichnung der Rücknahme auf dem Übergabeprotokoll durch den Kamera Express Rental. Kamera Express Rental ist außerdem berechtigt, die Geräte während der Mietzeit jederzeit zu überprüfen. Der Kunde wird dabei mitwirken. 

4.10 Kamera Express Rental ist bei begründeten Zweifeln an der ordnungsgemäßen Nutzung seiner Geräte jederzeit berechtigt, die gelieferten, zur Verfügung gestellten und/oder gemieteten Geräte ohne Vorankündigung oder gerichtliche Intervention zurückzunehmen. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde Kamera Express Rental die Befugnis erteilt hat, zu diesem Zweck die Gebäude und Räumlichkeiten zu betreten.

Artikel 5 Dienstleistungen (nur B2B)

5.1 Wenn Kamera Express Rental im Auftrag des Kunden Dienstleistungen (einschließlich Beratungs- oder Installationsarbeiten) erbringt, steht es Kamera Express Rental frei, die betreffenden Arbeiten entweder durch eigenes Personal (auch von verbundenen Unternehmen) ausführen zu lassen oder den Auftrag an Dritte zu vergeben. Kamera Express Rental bestimmt, welcher Mitarbeiter oder Dritte welche Arbeiten ausführt. 

5.2 Im Falle der Erbringung von Dienstleistungen durch Kamera Express Rental ist der Kunde verpflichtet, vor Erteilung des Auftrags oder auf erste Aufforderung von Kamera Express Rental eine detaillierte schriftliche Spezifikation der auszuführenden Arbeiten vorzulegen und Kamera Express Rental vollständig über alles zu informieren, was nach vernünftigem Ermessen für die Durchführung ihrer Dienstleistungen von Interesse sein kann. Kamera Express Rental ist nicht verpflichtet, Arbeiten auszuführen, wenn diese Informationen nicht vorliegen, und kann nach eigenem Ermessen die Arbeiten stornieren oder aussetzen, wenn Kamera Express Rental begründete Zweifel an der Sicherheit der Mitarbeiter, der Ausrüstung oder der Rechtmäßigkeit der Tätigkeiten des Kunden hat.

5.3 Der Kunde garantiert, dass Wasser und Strom für die Durchführung der Arbeiten kostenlos zur Verfügung stehen. Der Kunde stellt kostenlos verschließbare Räume u.a. für die Lagerung von Werkzeugen zur Verfügung. Der Kunde stellt den Mitarbeitern von Kamera Express Rental in Absprache mit Kamera Express Rental unentgeltlich ausreichende Einrichtungen wie Garderobe, Lagerraum, Pausenraum und dergleichen zur Verfügung. Der Kunde hält sich dabei an das Arbeitsschutzgesetz. Der Kunde gestattet Kamera Express Rental die Entsorgung von Abfällen in dem vom Kunden zur Verfügung gestellten Raum. Für Personen-, Sachschäden von Kamera Express Rental, die durch Rowdytum, Vandalismus, mutwillige Zerstörung oder unsachgemäße elektrische Stromversorgung zustande kommen, übernimmt der Kunde die volle Haftung. Zur Schadensregulierung wird vom Neuanschaffungswert bzw. von der Reparaturrechnung ausgegangen.

5.4 Verzögert sich die Ausführung des Vertrages, weil der Kunde seinen in diesem Artikel genannten Verpflichtungen nicht nachkommt, so gehen die dadurch entstehenden (zusätzlichen) Kosten zu Lasten des Kunden, und Kamera Express Rental ist berechtigt, für die infolgedessen erforderlichen (zusätzlichen) Arbeiten eine (zusätzliche) Vergütung zu berechnen.

5.5 Kamera Express Rental ist, nicht verpflichtet, Aufträge des Kunden auszuführen oder Anweisungen des Kunden zu befolgen, wenn diese im Widerspruch zu den Vorschriften der Hersteller stehen oder die Garantie auf die Geräte gefährden können. 

5.6 Für zusätzliche Dienstleistungen (wie z.B. die Lagerung von Kundenmaterial) wird Kamera Express Rental eine zusätzliche Gebühr erheben. 

5.7 Kamera Express Rental behält sich das Recht vor, Mitarbeiter seiner Firma(n) als Praktikanten ohne weitere Kosten für den Kunden an der Erbringung der Dienstleistungen teilnehmen zu lassen.

5.8 Der Kunde wird nicht versuchen, Mitarbeiter von Kamera Express Rental dazu zu bewegen, ihren Vertrag mit Kamera Express Rental zu kündigen, um zum Kunden zu wechseln oder einen Entsendungsvertrag mit dem Kunden abzuschließen. Tritt ein Mitarbeiter von Kamera Express Rental innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung seiner Tätigkeit für den Kunden in ein Arbeitsverhältnis mit dem Kunden ein oder schließt er einen Überlassungsvertrag mit dem Kunden ab, so hat der Kunde an Kamera Express Rental eine Entschädigung in Höhe des doppelten zuletzt verdienten Bruttomonatsgehalts des jeweiligen Mitarbeiters bei Kamera Express Rental exkl. MwSt. zu zahlen, bzw., wenn es sich um einen Überlassungsvertrag handelt, EUR 7.500 exkl. MwSt.

Artikel 6 Preise und Zahlung

6.1 Im Allgemeinen gilt für die Anmietung von Material der Preis pro Tag oder der Preis für den bestimmten Tageszeitraum und es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website von Kamera Express Rental aufgeführten Tarife, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Für Dienstleistungen gilt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, der vereinbarte Preis pro Stunde und Kamera Express Rental kann vom Kunden verlangen, dass er tägliche Stundenzettel unterschreibt. 

6.2 Kamera Express Rental behält sich das Recht vor, unvorhergesehene Preiserhöhungen von kostenbestimmenden, externen Faktoren auf einer Nachkalkulationsbasis weiterzugeben. Dem Kunden ist dies bekannt und er erklärt sich bereits mit der Auftragserteilung damit einverstanden. Kamera Express Rental wird auf Wunsch des Kunden eine Spezifikation erstellen und den Kunden stets informieren, sobald eine unvorhergesehene Preiserhöhung eintritt. 

6.3 Alle von Kamera Express Rental genannten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Versand- und Transportkosten. Kommunikationskosten, Reinigungskosten, Reise- und Unterbringungskosten von Kamera Express Rental sowie von durch Kamera Express Rental beauftragten Dritten, Kosten für die Anmietung von Ausrüstung von Dritten, ausschließlich zusätzlicher Arbeiten infolge der vom Kunden gewünschten Änderungen/Abweichungen werden separat in Rechnung gestellt, sofern schriftlich nicht anders vereinbart.

6.4 Bei Überschreitung eines Kostenvoranschlages oder Angebotspreises infolge von Mehrarbeit informiert Kamera Express Rental den Kunden unverzüglich und behält sich Kamera Express Rental das Recht vor, den endgültigen Rechnungsbetrag auf der Grundlage einer von Kamera Express Rental vorzulegenden Nachkalkulation anzupassen. Für zusätzliche Arbeiten kann Kamera Express Rental, wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, zusätzliche Arbeiten zum üblichen Stundensatz in Rechnung stellen. 

6.5 Der Kunde ist verpflichtet, Kamera Express Rental alle Kosten zu erstatten, die aufgrund fehlender verpflichtender Mitwirkungshandlungen des Kunden entstehen. 

6.6 Der Mietpreis für Ausrüstungsgegenstände ist, sofern nicht anders vereinbart, zusammen mit der Kaution bei oder vor der Abholung zu zahlen. Die Zahlungsfrist für Rechnungen für andere Dienstleistungen beträgt 14 Tage. Unvorhergesehene zusätzliche Miettage sind nach Ermessen von Kamera Express Rental entweder bei der Verlängerung oder sofort bei Rückgabe zu zahlen und/oder mit der Kaution zu verrechnen. Kamera Express Rental kann bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit eines Geschäftskunden auch während der Laufzeit eines Dienstleistungs- oder Mietvertrages Vorauszahlungen für noch nicht abgerechnete oder bereits abgerechnete Arbeits- oder Mietzeiten oder Sicherheitsleistungen verlangen. 

6.7 Sofern der Kunde Unternehmer ist und wird  das Fälligkeitsdatum überschritten, kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. In diesem Fall werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bankdiskontensatz berechnet. 

6.8 Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Artikel 7 Lieferfristen und (Teil-)Lieferungen

7.1 Von uns angegebene Fristen für den Versand der Ware gelten stets nur annähernd und dürfen daher um bis zu zwei Werktage überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester Versandtermin vereinbart ist. Ist keine Frist oder kein Termin für den Versand angegeben oder sonst vereinbart, gilt eine Versendung innerhalb von 5 - 7 Werktagen als vereinbart. 

7.2 Alle vereinbarten (Teil-)Lieferfristen beginnen erst zu laufen, wenn Kamera Express Rental alle erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt wurden und alle vereinbarten Zahlungen, die bei Beginn des Auftrags oder der Mietzeit fällig sind, bei Kamera Express Rental eingegangen sind.

7.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Im Falle des Verzugs der Lieferung hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von in der Regel vier Wochen zu setzen. Die Einhaltung von Lieferterminen setzt den Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen, dies gilt jedoch nicht, wenn Kamera Express Rental die Verzögerung zu vertreten hat. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung sowie Schadensersatzansprüche statt der Leistung sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer Kamera Express Rental gesetzten Nachfrist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach zwingenden rechtlichen Vorschriften gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, wenn die Verzögerung der Lieferung von Budget verschuldet ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit dieser Regelung nicht verbunden. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von Kamera Express Rental innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.

Artikel 8 Versand, Lieferung und Kontrolle der Ausrüstung

8.1 Das Material gilt als geliefert, zur Verfügung gestellt, gemietet, sobald der Kunde (oder bei Unternehmern sein Spediteur) das Material abholt oder Kamera Express Rental das vereinbarte Material an den Spediteur des Unternehmerkunden übergeben hat.

8.2 Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts des gelieferten Materials in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr, sofern nur die Versendung geschuldet ist, mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. 

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Ausrüstung, für die er einen Mietvertrag mit Kamera Express Rental abgeschlossen hat, am vereinbarten Ort abzunehmen. Die Nichtabnahme des Materials hat keine Auswirkung auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden und gilt als Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der Mietzeit im Sinne von Artikel 12, wobei es Kamera Express Rental freisteht, die Transportkosten zusätzlich zum Mietpreis zu berechnen. 

8.4 Der Kunde ist verpflichtet, Mängel an der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Ist der Kunde Unternehmer hat er die von Kamera Express Rental gelieferte Ausrüstung bereits bei Erhalt auf sichtbare Mängel zu überprüfen. Diese sind Kamera Express Rental unverzüglich mitzuteilen. Nimmt der Unternehmerkunde die Geräte in Gebrauch, ohne sichtbare Mängel zu melden, so vereinbaren die Parteien, dass keine wesentlichen sichtbaren Mängel vorliegen.

Artikel 9 Höhere Gewalt

9.1 Wenn Kamera Express Rental durch nicht zurechenbare Unzulänglichkeiten daran gehindert wird, den geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zu erfüllen, ist Kamera Express Rental berechtigt, den Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, nach eigenem Ermessen aufzulösen, zu beenden oder auszusetzen, bis die Erfüllung möglich ist, ohne dass Kamera Express Rental dem Kunden gegenüber in irgendeiner Weise für den daraus entstehenden Schaden haftbar ist. Der Kunde schuldet Kamera Express Rental in jedem Fall eine (anteilige) Entschädigung für den bereits ausgeführten Teil des Vertrages.

9.2 Wenn der ausgesetzte Teil später ausgeführt wird, schuldet der Kunde Kamera Express Rental den gesamten Betrag ohne Abzug. Wenn der nicht zurechenbare Mangel dauerhaft ist, so dass eine spätere Ausführung sinnlos ist, ist Kamera Express Rental berechtigt, den Vertrag ohne jegliche Verpflichtung zum Schadenersatz aufzulösen.

9.3 Unter nicht zurechenbarem Versäumnis ist in jedem Fall jeder vom Willen von Kamera Express Rental unabhängige Umstand zu verstehen, durch den es Kamera Express Rental billigerweise nicht möglich ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Zu diesen Umständen gehören auf jeden Fall Krieg, bewaffnete Konflikte, Aufruhr, nukleare Reaktionen, Naturkatastrophen, übermäßige Abwesenheit, Aufruhr, Feuer, Streiks und Aussperrungen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens von Kamera Express Rental, Diebstahl von Kamera Express Rental gehörenden Gegenständen, verspätete Lieferung der von Kamera Express Rental bestellten Ausrüstungen, ob von Dritten oder nicht, Transportschwierigkeiten, Ausfälle des Stromnetzes für Geräte und Ausrüstungen, Epidemien und Maßnahmen zu deren Bekämpfung oder Begrenzung. 

Artikel 10 Beschädigung und Haftung Kunde

10.1 Der Kunde haftet für Verlust oder Diebstahl des Materials welches von Kamera Express Rental gestellt wird während der Mietzeit und für Schäden an diesem Material, die während der Mietzeit entstehen. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung ist der Kunde verpflichtet, nach Ermessen von Kamera Express Rental die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des betreffenden Gerätes durch ein neues Gerät sowie alle anderen angemessenen Kosten zu erstatten. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu ergreifen, die einen Schaden verhindern oder begrenzen (können). 

10.2 Der Kunde stellt Kamera Express Rental von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nutzung der Geräte während der Mietzeit ergeben, soweit diese Ansprüche aus einer Nutzung entgegen der Bedienungsanleitung, angemessenen Anweisungen von Kamera Express Rental, einer Nutzung zu einem anderen Zweck oder in einer anderen Art und Weise, als Kamera Express Rental vernünftigerweise erwarten konnte, oder einer Nutzung in Kombination mit eigenen oder fremden Geräten resultieren. 

10.3 Bei Abschluss einer durch Kamera Express Rental angebotenen Versicherung beschränkt sich die Ersatzpflicht für Schäden am Mietgegenstand gegenüber Kamera Express Rental auf einen Selbstbehalt. Nachdem der Kunde die Gebühr dafür bezahlt hat, ist (außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Kunden und außer bei Wasserschäden) seine finanzielle Haftung für Schäden an der gemieteten Ausrüstung, die in der EU auftreten, auf 20 % der Schadenssumme mit einem Selbstbehalt von 150 € ohne Mehrwertsteuer begrenzt. Der Kunde bleibt jedoch in vollem Umfang verantwortlich und haftbar für Verlust oder Diebstahl der Ausrüstung und Wasserschäden an der Ausrüstung. 

10.4 Der Kunde garantiert, dass die Mitarbeiter von Kamera Express Rental, wenn sie ihre Arbeit an einem vom Kunden zu bestimmenden Ort ausführen, dort für sichere Arbeitsbedingungen sorgen. Andernfalls haftet der Kunde für entstandene Schäden.

10.5 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem von Kamera Express Rental bereitgestellten Material geltend machen, so ist der Kunde verpflichtet, Kamera Express Rental unverzüglich durch Einschreiben Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon durch Einschreiben zu benachrichtigen.

Artikel 11 Haftung Kamera Express Rental

11.1 Die von Kamera Express Rental bereitgestellte Ausrüstung entspricht der vereinbarten Beschaffenheit und bei fehlender Beschaffenheitsvereinbarung den verkehrsüblichen Anforderungen und Standards. Sollte dies nicht der Fall sein, wird Kamera Express Rental innerhalb einer angemessenen Frist nach Rückgabe der Ausrüstung und unter Angabe der Beanstandung nach eigenem Ermessen (i) die Ausrüstung ersetzen oder (ii) kostenlos reparieren oder (iii) eine Rückerstattung des Mietpreises und die Auflösung des betreffenden Vertrags vornehmen. Kamera Express Rental haftet nicht für den Verlust von Daten, wenn der Kunde die Speicherkarte vor Rückgabe nicht aus dem Gerät entfernt. Kamera Express RentalKamera Express RentalKamera Express Rental ist verpflichtet, alle üblichen Versicherungen für die Mietgegenstände abzuschließen. 

11.2 Kamera Express Rental haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. In sonstigen Fällen haftet Kamera Express Rental nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.  Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt. 

11.3 Kamera Express Rental erbringt seine Dienstleistungen und Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen, garantiert jedoch nicht das vom Kunden angestrebte Ergebnis. 

Artikel 12 Reservierung und Stornierung

12.1 Reserviert der Kunde Material, so kann er den Mietvertrag mit Kamera Express Rental bis zu 24 Stunden vor Beginn des reservierten Mietzeitraums kostenlos stornieren. Storniert der Kunde innerhalb von 24 Stunden vor Beginn des Mietzeitraums, berechnet Kamera Express Rental 75% des Tagessatzes des jeweiligen Auftrags als Stornogebühr. 

12.2 Storniert der Geschäftskunde einen Dienstleistungsvertrag weniger als 21 Tage vor Beginn der geplanten Arbeiten, so hat der Kunde 75% des vereinbarten Honorars für die Arbeiten und die damit verbundenen Kosten in voller Höhe zu zahlen. Kündigt der Kunde einen Dienstleistungsvertrag mehr als einen Monat vor dem geplanten Beginn der Arbeiten, so hat der Kunde 25 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Für die Bereiche Multikamera, Postproduktion und ENG/Vermietung gilt jedoch die abweichende Regelung in Ziffer 11.3.

12.3 Sofern sich der Mietvertrag auf die Vermietung mehrerer Kameras bezieht, schuldet der Kunde eine Entschädigung in Höhe von 75 % des vereinbarten Entgelts, wenn die Stornierung weniger als 21 Tage vor Beginn der Erbringung der Dienstleistungen oder der Lieferung der Ausrüstung erfolgt. Bei der Postproduktion schuldet der Kunde eine Entschädigung in Höhe von 75 % der vereinbarten Vergütung, wenn die Stornierung weniger als 5 Tage vor Beginn der Ausführung der Dienstleistungen oder der Lieferung der Ausrüstung erfolgt. In Bezug auf die ENG/Vermietungseinrichtung schuldet der Kunde eine Entschädigung in Höhe von 75 % des vereinbarten Honorars, wenn die Stornierung weniger als 18 Stunden vor Beginn der Ausführung der Dienstleistungen oder der Lieferung der Ausrüstung erfolgt. 

Artikel 13 Eigentumsvorbehalt

Kamera Express Rental behält sich gegenüber dem Kunden, der Verbraucher ist, im Falle eines Warenkaufs das Eigentum an der gelieferten oder ausgehändigten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und etwaiger Versandkosten) für die betreffende Ware vor. Ist der Kunde Unternehme werden alle Geräte und andere Produkte von Kamera Express Rental, die nicht vermietet, sondern (ausnahmsweise) verkauft werden, unter (erweitertem) Eigentumsvorbehalt geliefert. Das Eigentum an einem von Kamera Express Rental an den Unternehmerkunden zu verkaufenden Produkt geht erst dann auf den Unternehmerkunden über, wenn dieser alle seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Kamera Express Rental erfüllt hat. Bis dahin darf der Unternehmerkunde alle Produkte und Geräte von Kamera Express Rental nicht mit Etiketten, Aufklebern, Logos oder Verpackungen versehen, die Zweifel daran aufkommen lassen könnten, dass es sich um Produkte von Kamera Express Rental handelt.

Artikel 14 Rechte an geistigem Eigentum

14.1 Der Kunde respektiert alle Marken- und sonstigen geistigen Eigentumsrechte von Kamera Express Rental. Hat Kamera Express Rental im Auftrag des Kunden Leistungen erbracht, die urheberrechtlichen und anderen Rechten unterliegen, so stehen die entsprechenden Rechte Kamera Express Rental zu, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch für etwaige Beiträge seiner Mitarbeiter und/oder freien Mitarbeiter.

14.2 Der Kunde erwirbt ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an den Bildern, Videos und Audiodateien, die er mit der Kamera Express Rental-Ausrüstung macht, aber Kamera Express Rental ist niemals verpflichtet, Daten und Bilder des Kunden auf Speicherkarten von Kamera Express Rental auf seine eigenen Speicherkarten zu übertragen oder ein Backup zu erstellen. Nach der Rückgabe der Ausrüstung formatiert Kamera Express Rental seine Speicherkarten, und die nicht anderweitig gespeicherten Bilder sind somit im Prinzip verloren. Kamera Express Rental ist in keiner Weise dafür haftbar und auch nicht anderweitig verpflichtet, die Rechte des Kunden an seinen Bildern oder Bildern des Kunden zu überwachen und/oder zu wahren. 

Artikel 15 Persönliche Daten

Kamera Express Rental verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Einzelheiten ergeben sich aus der auf unserer Website verfügbaren Datenschutzerklärung. Sollten die Dienstleistungen von Kamera Express Rental gegenüber Geschäftskunden zu irgendeinem Zeitpunkt den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags erfordern, werden der Kunde und Kamera Express Rental alle Schritte unternehmen, um so schnell wie möglich einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu angemessenen Bedingungen abzuschließen. 

Artikel 16 Verbraucherstreitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, abrufbar unter https://ec.europa.eu/odr . Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Artikel 17 Streitigkeiten

17.1 Alle Verträge zwischen dem Kunden und Kamera Express Rental unterliegen vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Wenn die Bestellung/die Auftragserteilung als Verbraucher abgegeben wurde und der Verbraucher zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.  

17.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus Verträgen mit Kamera Express Rental ergeben oder mit diesen in Zusammenhang stehen, werden bei B2B-Verträgen die Gerichte in Köln ausschließlich zuständig. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. 

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